Studiobetriebs-GmbH Fürth - AGB
für den Geschäftsbereich Werbeschaltungen, Funkaufträge und Veranstaltungen der
Studiobetriebs-GmbH Fürth[nachfolgend kurz Studio GmbH genannt]
1. Geltungsbereich
Für Funk-/Sendeaufträge und Verträge über Werbeschaltungen [nachfolgend kurz »Sendung« oder »On
Air« genannt] und für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen und anderen
Marketingmaßnahmen [nachfolgend kurz »Veranstaltungen« oder »Off Air« genannt] gelten
ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Studio GmbH.
2. Auftragserteilung
Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch
Vorlage eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers und nach schriftlicher Bestätigung durch die
Studio GmbH zustande. Bei fernmündlichen oder fernschriftlichen Aufträgen kann die Bestätigung auch
nach der Ausstrahlung erfolgen. Bei kurzfristigen Bestellungen ersetzt die Ausstrahlung die Bestätigung.
In diesen Fällen trägt der Auftraggeber das Risiko einer unrichtigen oder nicht vollständigen
Übermittlung, s. a. unter 4.
3. Auftragsabwicklung
Die Abwicklung des Sendeauftrags erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Der Tarifpreis ist
die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbespots beschränkt auf das Sendegebiet der Studio GmbH,
entstandene Produktionskosten werden gesondert berechnet. Für Änderungen bereits produzierter
Werbespots trägt der Auftraggeber die Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für seine
Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben bei der Übersendung der Unterlagen mitzuteilen.
4. Anlieferung von Sendematerial
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die jeweiligen Sendungen spätestens eine Woche
vor Erstsendung in übertragungsfähiger Form vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur
vollständigen Zahlung des Auftrags wird nicht berührt, wenn Sendungen nicht oder falsch zur
Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß gekennzeichnet angeliefert wurden.
5. Inhalt der Werbesendung
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass das von ihm gelieferte Sendematerial rechtlich
unbedenklich und zulässig und frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere ist es Aufgabe des
Auftraggebers, sicherzustellen, dass er sämtliche Rechte zur Verwertung des Sendematerials oder Teile
davon für den Rundfunk erworben hat. Die Studio GmbH ist nicht zur Überprüfung des Sendematerials
verpflichtet. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet der Auftraggeber allein und verpflichtet
sich, das Funkhaus von jeglicher Haftung und sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die
Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich
sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
6. Nichtausstrahlung und Rücktritt
Die Studio GmbH ist jederzeit berechtigt, bestimmtes Sendematerial nicht auszustrahlen oder vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Sendeaufträge wegen ihrer Herkunft, des Inhalts, der Form oder ihrer
technischen Qualität gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren
Ausstrahlung für die Studio GmbH aus programmtechnischen, programmgestalterischen oder
redaktionellen Gründen unzumutbar ist. Die Studio GmbH kann außerdem vom Vertrag zurücktreten,
wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, in
Verzug ist und nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht
rechtzeitig nachgekommen ist. Ferner besteht ein Rücktrittsrecht bei Vorliegen begründeter Zweifel an
der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers.
Die Studio GmbH ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn der
Sendeauftrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht gesendet wird. Im Falle höherer Gewalt erlischt
jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
7. Eigenproduktionen und Verwertungsrechte
Mit Übersendung des Sendematerials räumt der Auftraggeber der Studio GmbH die Befugnisse zur
Produktion und Sendung ein, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Wiedergabe
des Sendematerials zum Zwecke der Sendung und das Senderecht.
Die Schutzrechte an den von der Studio GmbH selbst produzierten Sendungen oder Teilen davon,
insbesondere das Urheberrecht, verbleiben ausschließlich bei der Studio GmbH.
Die Einräumung von Verwertungs- und Nutzungsrechten hieran bedarf einer gesonderten schriftlichen
Erklärung und Einwilligung durch die Studio GmbH. Es wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass in einem solchen Fall zusätzliche Nutzungsgebühren an die Studio GmbH zu
entrichten sind.
8. Sendezeiten
Es kann keine Gewähr für die Ausstrahlung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in
bestimmter Reihenfolge gegeben werden. Kann ein Sendeauftrag aus programm- oder
übertragungstechnischen Gründen im gesamten Sendegebiet nicht ausgestrahlt werden [z. B. wegen
höherer Gewalt, nicht beeinflussbarer Störungen oder sonstiger Umstände], so wird er nach Möglichkeit
vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird davon in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich
nur um eine unerhebliche Verschiebung handelt.
9. Verbundwerbung, Agenturaufträge und Konkurrenzausschluss
Verbundwerbung kann von der Studio GmbH abgelehnt werden und unterliegt Sondervereinbarungen.
Aufträge von Agenturen und sonstigen Werbemittlern werden nur für namentlich bezeichnete
Werbetreibende [einschließlich der vollständigen Firmenadresse], die das Produkt selbst herstellen oder
vertreiben bzw. die Dienstleistung anbieten, angenommen. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht
gewährt werden.
10. Schadensersatzansprüche und Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln,
Haftungsausschluss
a. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen
Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit der Studio GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei
leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen [sog. »Kardinalpflichten«]. Im
letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des
Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit des Werkes entstehen, bleibt hiervon unberührt.
b. Die Studio GmbH bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrags. Bei mangelhafter
Auftragsausführung ist die Studio GmbH berechtigt, einem berechtigten Gewährleistungsanspruch
durch Nachbesserung nachzukommen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche der Studio GmbH fehl,
ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung [keinen Rücktritt] in dem Umfang geltend zu machen, in dem
der Zweck der Erstellung beeinträchtigt wurde [maximal in Höhe des Auftragswertes]. Für Fehler jeder
Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt die Studio GmbH keine Haftung. Sollten Mängel im
Zusammenhang mit einer Erstellung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung
einer anderen kostenpflichtigen Erstellung zu verweigern. Eine Aufrechnung ist zulässig, wenn der zur
Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
c. Ansprüche aus § 284 BGB sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind
Mängelrügen der Studio GmbH innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt
keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche
[auch Schadensersatzansprüche] beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate. Soweit es sich nicht
um offensichtliche Mängel handelt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Im
Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
11. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung/das Rechnungsdatum erfolgt für On-Air-Aufträge spätestens am ersten Tag der
Sendung bzw. für Off-Air-Aufträge am Tag der jeweiligen Veranstaltung/ Werbemaßnahme. Der
Rechnungsbetrag ist gesamt jeweils ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Konto der Studio GmbH; bei Off-
Air-Leistungen können auf Verlangen der Studio GmbH Vorauszahlungen verlangt werden. Für jede
ergangene Mahnung (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) werden
Mahnkosten berechnet. Die Kosten für Rücklastschriften werden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale
von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg. Hinsichtlich des
Gerichtsstands gilt dies jedoch nur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13. Datenerhebung
Gemäß § 33 BDSG werden Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung
erforderlichen Daten in automatischen Dateien gespeichert.Fürth, 01.01.2019...