Studiobetriebs GmbH Fürth
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Studiobetriebs-GmbH Fürth - AGB für den Geschäftsbereich Werbeschaltungen, Funkaufträge und Veranstaltungen der Studiobetriebs-GmbH Fürth[nachfolgend kurz Studio GmbH genannt] 1. Geltungsbereich Für Funk-/Sendeaufträge und Verträge über Werbeschaltungen [nachfolgend kurz »Sendung« oder »On Air« genannt] und für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen und anderen Marketingmaßnahmen [nachfolgend kurz »Veranstaltungen« oder »Off Air« genannt] gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Studio GmbH. 2. Auftragserteilung Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch Vorlage eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers und nach schriftlicher Bestätigung durch die Studio GmbH zustande. Bei fernmündlichen oder fernschriftlichen Aufträgen kann die Bestätigung auch nach der Ausstrahlung erfolgen. Bei kurzfristigen Bestellungen ersetzt die Ausstrahlung die Bestätigung. In diesen Fällen trägt der Auftraggeber das Risiko einer unrichtigen oder nicht vollständigen Übermittlung, s. a. unter 4. 3. Auftragsabwicklung Die Abwicklung des Sendeauftrags erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Der Tarifpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbespots beschränkt auf das Sendegebiet der Studio GmbH, entstandene Produktionskosten werden gesondert berechnet. Für Änderungen bereits produzierter Werbespots trägt der Auftraggeber die Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für seine Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben bei der Übersendung der Unterlagen mitzuteilen. 4. Anlieferung von Sendematerial Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die jeweiligen Sendungen spätestens eine Woche vor Erstsendung in übertragungsfähiger Form vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des Auftrags wird nicht berührt, wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet angeliefert wurden. 5. Inhalt der Werbesendung Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass das von ihm gelieferte Sendematerial rechtlich unbedenklich und zulässig und frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere ist es Aufgabe des Auftraggebers, sicherzustellen, dass er sämtliche Rechte zur Verwertung des Sendematerials oder Teile davon für den Rundfunk erworben hat. Die Studio GmbH ist nicht zur Überprüfung des Sendematerials verpflichtet. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet der Auftraggeber allein und verpflichtet sich, das Funkhaus von jeglicher Haftung und sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. 6. Nichtausstrahlung und Rücktritt Die Studio GmbH ist jederzeit berechtigt, bestimmtes Sendematerial nicht auszustrahlen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sendeaufträge wegen ihrer Herkunft, des Inhalts, der Form oder ihrer technischen Qualität gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Ausstrahlung für die Studio GmbH aus programmtechnischen, programmgestalterischen oder redaktionellen Gründen unzumutbar ist. Die Studio GmbH kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, in Verzug ist und nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Ferner besteht ein Rücktrittsrecht bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Die Studio GmbH ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn der Sendeauftrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht gesendet wird. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. 7. Eigenproduktionen und Verwertungsrechte Mit Übersendung des Sendematerials räumt der Auftraggeber der Studio GmbH die Befugnisse zur Produktion und Sendung ein, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Wiedergabe des Sendematerials zum Zwecke der Sendung und das Senderecht. Die Schutzrechte an den von der Studio GmbH selbst produzierten Sendungen oder Teilen davon, insbesondere das Urheberrecht, verbleiben ausschließlich bei der Studio GmbH. Die Einräumung von Verwertungs- und Nutzungsrechten hieran bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung und Einwilligung durch die Studio GmbH. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall zusätzliche Nutzungsgebühren an die Studio GmbH zu entrichten sind. 8. Sendezeiten Es kann keine Gewähr für die Ausstrahlung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden. Kann ein Sendeauftrag aus programm- oder übertragungstechnischen Gründen im gesamten Sendegebiet nicht ausgestrahlt werden [z. B. wegen höherer Gewalt, nicht beeinflussbarer Störungen oder sonstiger Umstände], so wird er nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird davon in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich nur um eine unerhebliche Verschiebung handelt. 9. Verbundwerbung, Agenturaufträge und Konkurrenzausschluss Verbundwerbung kann von der Studio GmbH abgelehnt werden und unterliegt Sondervereinbarungen. Aufträge von Agenturen und sonstigen Werbemittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbetreibende [einschließlich der vollständigen Firmenadresse], die das Produkt selbst herstellen oder vertreiben bzw. die Dienstleistung anbieten, angenommen. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 10. Schadensersatzansprüche und Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln, Haftungsausschluss a. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit der Studio GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen [sog. »Kardinalpflichten«]. Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen, bleibt hiervon unberührt. b. Die Studio GmbH bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrags. Bei mangelhafter Auftragsausführung ist die Studio GmbH berechtigt, einem berechtigten Gewährleistungsanspruch durch Nachbesserung nachzukommen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche der Studio GmbH fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung [keinen Rücktritt] in dem Umfang geltend zu machen, in dem der Zweck der Erstellung beeinträchtigt wurde [maximal in Höhe des Auftragswertes]. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt die Studio GmbH keine Haftung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Erstellung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Erstellung zu verweigern. Eine Aufrechnung ist zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. c. Ansprüche aus § 284 BGB sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen der Studio GmbH innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche [auch Schadensersatzansprüche] beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate. Soweit es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 11. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung/das Rechnungsdatum erfolgt für On-Air-Aufträge spätestens am ersten Tag der Sendung bzw. für Off-Air-Aufträge am Tag der jeweiligen Veranstaltung/ Werbemaßnahme. Der Rechnungsbetrag ist gesamt jeweils ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Konto der Studio GmbH; bei Off- Air-Leistungen können auf Verlangen der Studio GmbH Vorauszahlungen verlangt werden. Für jede ergangene Mahnung (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) werden Mahnkosten berechnet. Die Kosten für Rücklastschriften werden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 5,00 in Rechnung gestellt. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg. Hinsichtlich des Gerichtsstands gilt dies jedoch nur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 13. Datenerhebung Gemäß § 33 BDSG werden Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatischen Dateien gespeichert.Fürth, 01.01.2019...
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